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Mindestabstand zu parkenden Autos

Fahrradfahrer sollten  einen Mindestabstand zu parkenden Autos von ca. 1,2 Meter halten.

Aus diesem Grund stellen viele Radwege in Bamberg eine Gefährdung der Nutzer dar. Du fragst Dich warum?

Die Fahrradwege in Bamberg weisen zumeist nur eine Breite von 1,5 Meter auf. Der Fahrradfahrer selbst hat einen Platzbedarf von ca. 0,8 Meter. Rechnet man die 1,5 Meter Sicherheits-Abstand dazu kommt man auf einen Platzbedarf von 2,3 Meter. Der Mindestabstand zu parkenden Fahrzeugen kann somit durch Fahrradfahrende nicht eingehalten werden.

Wie passt dies mit der Radwegbenutzungspflicht zusammen? Wäre es dann nicht sicherer auf der Straße zu fahren?

Rechtslage

Die Verwaltungsvorschrift 16.2 zu §2 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt folgendes: Die Benutzung des Radweges muss nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher sein.

Ist dies der Fall, wenn neben dem benutzungspflichtigen Radweg Autos parken, die plötzlich eine Autotüre aufreisen könnten?

Gerichte sagen, dass der Radfahrer beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen eine Türbreite Abstand (sogenannte Dooring-Zone) einhalten muss (LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77).
Türen sind aber leider nun einmal unterschiedlich breit. Je nach Fahrzeugtyp zwischen 0,8 (viertüriger Kleinwagen) bis 1,5 Meter (zum Beispiel Zweitürer). Bei einer Radwegbreite von 1,5 Meter kann der Radfahrende also niemals die Dooring-Zone einhalten.

Entfällt also in diesen Fällen die Radwege-Benutzungspflicht, da der Mindestabstand zu parkenden Autos nicht eingehalten werden kann?

Ist der Radweg somit nicht sicher?

Aufgrund der Dooring-Zone müsste eigentlich der Radfahrende verpflichtet sein (bei einem Radweg mit anliegendem Parkplatz) die Strasse zu benutzen, wenn der Radweg nicht zumindest eine Breite von 2,0 Meter aufweist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.4.2012 (3 B 62/11) jedoch folgendes beschieden: Die Radwegbenutzungspflicht für einen nicht den Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) entsprechenden Radweg darf jedenfalls dann angeordnet werden, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden Gefahr i.S. von § STVO § 45 STVO § 45 Absatz IX 2 StVO nochmals deutlich gesteigerten Gefährdung der Radfahrer selbst führen würde.

Was heißt dies nun auf deutsch?

Kommt es zu einem Unfall, weil der Radfahrende die Straße benutzt,  ist ihm eine Teilschuld am Unfall sicher – ganz unabhängig davon was für körperliche Schäden erleidet.

Zu diesem Thema gab es jetzt auch ein interessantes Urteil in Österreich, dass zumindest dort für Klarheit bei Radfahrenden sorgt. Man kann nur hoffen, dass es auch in Deutschland zu einer entsprechenden Rechtssprechung kommt.

Weitere Informationen findest Du auch auf http://itstartedwithafight.de/2016/09/06/radwegebenutzungspflicht-vs-dooring-zone/

Die Critical Mass Bamberg im August 2016

Hier ein paar Bewegt-Bilder von der letzten Ausfahrt der Critical Mass Bamberg im August 2016. Trotz Urlaubszeit waren es über 80 Fahrradfahrende.

Falls Ihr noch nie bei einer Ausfahrt der Critical Mass Bamberg dabei wart, schaut Euch das Video an. Danach wisst Ihr wie es funktioniert. Ihr werdet sehen, einfach chillig.

Nächste Möglichkeit für Euch dabei zu sein: 30.09.2016, 18:00 Uhr, Café Rondo.

Die Wegstrecke der letzten Ausfahrt findet Ihr hier.

Damals hatten wir herrliches Wetter und es war auch noch länger hell. Dehalb für die nächste Ausfahrt daran denken: Sorgt für  die richtige Beleuchtung am Fahrrad. Ihr macht es zu Eurer und unserer Sicherheit.

Wer fährt denn bei so einer Ausfahrt der Critical Mass Bamberg mit? Menschen wie Du und ich: Kinder ab 4 Jahre bis 85-jährige Senioren. Es ist einfach generationenübergreifend und eine fantastische Atmosphäre.

Das Tempo ist sehr moderrat, so um die 10 km/h. Wir wollen ja, dass alle bequem mitfahren können und dass der Verband geschlossen bleibt.

Weiter Informationen, wie man sich am besten auf einer Ausfahrt verhält, erhaltet Ihr hier.

Details zum Termin der nächsten Ausfahrt findet Ihr auch auf der Facebook Fanpage Seite.

Gerne könnt Ihr von der Ausfahrt der Critical Mass Bamberg Bilder machen und uns an folgende Adresse zusenden: beweismaterial(at)critical-mass-bamberg.de . Wir werden die Bilder hier und auf Facebook veröffentlichen. PS: Bitte teilt uns mit, welche Personen auf den Bildern verpixelt werden sollen.

Auch nehmen wir immer gerne Bilder von Pkws entgegen, die auf Fahrradwegen parken. Auch hier ist die Mail-Adresse: beweismaterial(at)critical-mass-bamberg.de. Wir nutzen die Bilder, um bei der Parküberwachung Bamberg eine Sensibilität für das Wildparken zu schaffen. Wildparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet besonders Kinder und ältere Fahrradfahrende. Sollten wir die Bilder auf Facebook oder der Homepage veröffentlichen, werden die Kennzeichen natürlich verpixelt.

Bleibt eigentlich nur noch zu hoffen, dass wir bei der Ausfahrt im September trockenes Wetter haben. Wir sehen uns!

#WeAreTraffic #Bamberg #FahrradhauptstadtDesSuedens